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EU- und Reisekrankenversicherung

Der gelbe Krankenversicherungsausweis kann bei einem Auslandaufenthalt bis zu 1 Monat benutzt werden.

Der EU-Krankenversicherungsausweis kann bei dem Borgerservice (Bürgerservice) bestellt werden. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Moment 2-3 Wochen beträgt. Der Ausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.

Bedingungen

  • Sie machen in einem EU-Land Ferien: Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Irland, Luxemburg, Portugal, Spanien, Großbritannien und Nordirland (samt Gibraltar), Schweden, Deutschland, Österreich, Estland, Letland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Malta und Zypern (im griechischen Teil).
  • Sie machen in einem EWR-Land Ferien: Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz.
  • Sie müssen einen gültigen dänischen "gelben Krankenversicherungsausweis" besitzen.
  • Sie müssen Staatsbürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz sein.
  • Sie dürfen nicht im Ausland arbeiten.

In manchen Fällen bietet der EU-Krankenversicherungsausweis eine geringere Deckung an als der dänische Krankenversicherungsausweis.

Rückreise aufgrund von Krankheit oder Unfällen muss von Ihnen bezahlt werden. Wenn Sie im Ausland Ferien machen, sollten Sie deshalb eine private Reiseversicherung abschließen.

Für Personen, die an chronischen Krankheiten leiden oder vor der Abreise krank sind, gelten besondere Regeln. Wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen.

Brauchen Sie den EU-Krankenversicherungsweis aus beruflichen Gründen, wenden Sie sich bitte an den Borgerservice in Bov.

Senest redigeret af webredaktør den 05-03-2010

Ansprechpartnerinnen

Susanne Lage
Telefonnummer: (+45) 73 76 76 69
E-Mail: sla@aabenraa.dk  

Marion Hansen
Telefonnummer: (+45) 73 76 76 64
E-Mail: mah@aabenraa.dk  

Vita Bär
Telefonnummer: (+45) 73 76 76 72
E-Mail: vvb@aabenraa.dk  
Aabenraa Kommune Skelbækvej 2 6200 Aabenraa Telefon: 73 76 76 76 Fax: 73 76 76 77 post@aabenraa.dk Sikker post
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